Studentisches Zuhören im Klassenzimmer einer Hochschule

Die BARTEC Academy

Ein einzigartiges Aus- und Weiterbildungsangebot rund um den Explosionsschutz

Schutzprinzipien

Um zu verhindern, dass Geräte und Komponenten zu Zündquellen werden, sind vier Schutzprinzipien definiert.

Die Schutzprinzipien können für elektrische und nicht-elektrische Betriebsmittel und für Gase oder Stäube angewendet werden. Die Prinzipien ermöglichen eine Auslegung in verschiedenen Sicherheitskategorien gemäß der Richtlinie 2014/34/EU bzw. dem Geräteschutzniveau (EPL) nach der Reihe EN- IEC 60079-0:

Gerätekategorie 1 sehr hoher Schutzgrad und damit sehr hohes Maß an Sicherheit
Gerätekategorie 3 hoher Schutzgrad und damit hohes Maß an Sicherheit
Gerätekategorie 3 normaler Schutzgrad und damit erhöhtes Maß an Sicherheit
Geräteschutzniveau a sehr hoher Schutzgrad und damit sehr hohes Maß an Sicherheit
Geräteschutzniveau b hoher Schutzgrad und damit hohes Maß an Sicherheit
Geräteschutzniveau c normaler Schutzgrad und damit erhöhtes Maß an Sicherheit

Eine wesentliche Grundvoraussetzung für alle Schutzprinzipien ist, dass die Teile, zu denen die explosionsfähige Atmosphäre ungehinderten Zugang hat, hinsichtlich der Zündtemperatur der am Einsatzort vorhandenen Stoffe keine unzulässigen Temperaturen annehmen können. Damit ist die Zündtemperatur für alle Schutzprinzipien von Bedeutung. Die in der Übersicht als Beispiel genannten Zündschutzarten werden in einem weiteren Abschnitt behandelt.

Zündquellen, die aus Reib- und Schlagfunken sowie elektrostatischen Aufladungen herrühren, sind an explosionsgeschützten Betriebsmitteln durch Werkstoffauswahl wie auch durch konstruktive Maßnahmen auszuschließen. Dieser Sachverhalt wird durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen und bestätigt.

Explosionsfähige Gemische können in das Betriebsmittel, in dem sich eine Zündquelle befinden kann, eindringen und gezündet werden. Die Übertragung der im Inneren ablaufenden Explosion auf den umgebenden Raum wird ausgeschlossen.

Zündschutzarten Beispiele:

  • Druckfeste Kapselung (Ex d) - elektrische und nicht-elektrische Geräte
  • Sandkapselung (Ex q) - elektrische Geräte

Das Betriebsmittel besitzt eine Kapselung, die das Eindringen des explosionsfähigen Gemisches und/ oder den Kontakt mit den funktionsbedingten möglichen inneren Zündquellen verhindert.

Zündschutzarten Beispiele:

  • Überdruckkapselung (Ex p) - elektrische und nicht-elektrische Geräte
  • Schutz durch Gehäuse (Ex t) - elektrische Geräte
  • Ölkapselung (Ex o) - elektrische Geräte
  • Flüssigkeitskapselung (Ex h (alt k)) - nicht-elektrische Geräte
  • Vergusskapselung (Ex m) - elektrische Geräte

Explosionsfähige Gemische können in das Gehäuse des Betriebsmittels eindringen, dürfen aber nicht gezündet werden. Funken und zündfähige Temperaturen müssen verhindert sein.

Zündschutzarten Beispiele:

  • Erhöhte Sicherheit (Ex e) - elektrische Geräte
  • Konstruktive Sicherheit (Ex h (alt c)) - nicht-elektrische Geräte

Explosionsfähige Gemische können in das Gehäuse des Betriebsmittels eindringen, dürfen aber nicht gezündet werden. Funken und erhöhte Temperaturen dürfen nur begrenzt auftreten.

Zündschutzarten Beispiele:

  • Eigensicherheit (Ex i) - elektrische Geräte
  • Zündquellenüberwachung (Ex h (alt b)) - nicht-elektrische Geräte