Bedeutung und Nutzen der Zoneneinteilung in Arbeitsstätten
Es hat sich bewährt, explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einzuteilen. Die Zonen werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre sowie nach den örtlichen Umgebungsbedingungen unterteilt. Diese Zoneneinteilung berücksichtigt die unterschiedlichen Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären und ermöglicht einen Explosionsschutz, der den Verhältnissen sowohl aus sicherheitstechnischer Sicht als auch der Wirtschaftlichkeit entspricht. Für die Europäische Union ist die Zonendefinition in der Richtlinie 1999/92/EG einheitlich geregelt. Sie muss mit Sachverstand auf die konkreten Verhältnisse übertragen werden.
Die Darstellungen zur Zoneneinteilung in Abb. 4 und 5 sind als Anregung zu sehen. Im konkreten Fall sind für die Zoneneinteilung viele Details und Einflussfaktoren zu berücksichtigen.
Zoneneinteilung der explosionsgefährdete Bereiche
Gase, Dämpfe oder Nebel | |
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Zone 0 | Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. |
Zone 1 | Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. |
Zone 2 | Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. |
Staub | |
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Zone 20 | Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre aus Luft und brennbarem Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. |
Zone 21 | Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre aus Luft und brennbarem Staub bilden kann. |
Zone 22 | Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre aus Luft und brennbarem Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. |
Aus dieser Einteilung ergibt sich der Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen nach Anhang II, Abschnitt A der Richtlinie 1999/92/EG in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2014/34/EU.
In Arbeitsstätten weisen die explosionsgefährdeten Bereiche allgemein höchstens Zone 1 oder 2 und 21 oder 22 auf. Die Zonen 0 und 20 beschränken sich auf sehr kleine unzugängliche Abschnitte von Arbeitsstätten oder sind in der Regel dem Innenbereich technologischer Einrichtungen vorbehalten.
Hinweis:
IEC 60079-10-1 geht für Gase und Dämpfe von einer annähernd gleichen Einteilung aus, die auch für zukünftige Anlagen nach USA-Norm NEC 505 Gültigkeit hat. IEC 60079-10-2 gibt Unterstützung für die Zoneneinteilung bei Stäuben und gilt auch für Anlagen, die nach der US-Norm NEC 506 errichtet wurden.
Organisatorische Maßnahmen
Hersteller explosionsgeschützter Systeme, Geräte und Komponenten, Errichter und Betreiber von Anlagen schaffen gemeinsam die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Beim Betreiber ist das Wissen der Mitarbeiter um die Zusammenhänge des Explosionsschutzes und um die getroffenen Maßnahmen, die zu ihrer Vermeidung angewendet werden, eine wichtige Voraussetzung dafür.
Über den Inhalt des Explosionsschutzdokumentes nach Richtlinie 1999/92/EG in Europa und die betrieblich geltenden Regelungen müssen die Mitarbeiter in regelmäßigen Zeitabständen geschult und mit schriftlichen Betriebsanweisungen, die regelmäßig aktualisiert werden müssen, informiert werden.
Anmerkungen:
- Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub sind wie jede andere Ursache, die zur Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre führen kann, zu berücksichtigen.
- Als Normalbetrieb gilt der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden.
- Die Definitionen für explosionsfähige Atmosphären entsprechen den europäischen Richtlinien und EN-IEC Normen:
- explosionsfähige Atmosphäre: Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, indem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.
- gefährliche explosionsfähige Atmosphäre: Explosionsfähige Atmosphäre, die in gefahrdrohender Menge auftritt, die bei Explosion zu Schaden führt und Maßnahmen zum Schutz der Arbeitenden vor Explosionsgefahren erforderlich macht.