Mann, der auf einer Ölförderplattform einer Raffinerie arbeitet und neben einer Pipeline läuft

Höchste Maßstäbe an uns und unsere Arbeit

Compliance bei BARTEC

Verantwortungsvolles, ethisch korrektes und rechtmäßiges Handeln ist für den Erfolg von BARTEC ebenso elementar wie unsere Innovationskraft, technische Leistung, Qualität und Kundenorientierung.

Compliance ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs, schützt unsere Mitarbeitenden, Führungskräfte und das gesamte Unternehmen vor unnötigen Risiken und zeigt in Zweifelsfällen den richtigen Weg auf.

Die Compliance-Organisation von BARTEC agiert auf drei Ebenen: Prävention, Identifikation und Reaktion. Sie ist für alle Compliance-Aktivitäten zuständig, koordiniert Trainings und Schulungen, überwacht die Einhaltung interner und externer Regeln und verantwortet die Entwicklung und Implementierung weltweit verbindlicher interner Governance- und Compliance-Standards.

BARTEC hat zur Verankerung von Compliance auf oberster Führungsebene die unternehmensweite Funktion des Compliance Office geschaffen.

Weltweit unterstützen Compliance-Botschafter als vertraute Berater bei der Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung unseres Compliance Management Systems.

Compliance- Risiken frühzeitig erkennen

Um Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen, bietet BARTEC Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern unter compliance(at)bartec.com die Möglichkeit, Compliance-Verstöße vertrauensvoll zu melden. Die Daten werden vertraulich behandelt, eingehende Meldungen werden nicht zurückverfolgt und die Absender nicht registriert.

E-Mail
Junger Techniker überprüft seinen Laptop

Verhaltenskodex

Verantwortungsvolles, ethisch korrektes und rechtmäßiges Handeln ist für den BARTEC Erfolg ebenso elementar wie unsere Innovationskraft, technische Leistung, Qualität und Kundenorientierung. Das Ansehen, welches wir bei unseren Kundinnen und Kunden, Gesellschafterinnen und Gesellschaftern und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, bei unseren Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit mit viel Engagement erarbeitet haben, kann schon durch einzelne Regelverstöße großen Schaden nehmen.

Unser gemeinsames Ziel heißt: BARTEC als Nummer 1 im Bereich der industriellen Sicherheitstechnik für den explosionsgefährdeten Bereich weiter zu stärken. Daher ist jede und jeder Einzelne von uns gefordert, verantwortungsvoll und nach geltendem Recht zu handeln. Der vorliegende Verhaltenskodex steckt den ethisch-rechtlichen Rahmen ab, in dem wir handeln. Er definiert die grundlegenden Prinzipien für unser Verhalten innerhalb der BARTEC Gruppe und in Beziehung zu unseren Partnern und der Öffentlichkeit. Er legt die Prinzipien unseres unternehmerischen Handelns dar und ist Ausdruck unserer Unternehmenswerte.

Verantwortungsvolles Handeln bedeutet rechtmäßiges Handeln, und es bedeutet auch ethisches Handeln.Diese Verhaltensgrundsätze sind der verbindliche Maßstab und Rahmen für das Handeln aller Mitarbeitenden. Unsere Verhaltensgrundsätze befreien niemanden von seiner persönlichen Verantwortung. Wir fordern aber alle Mitarbeitende dazu auf, jederzeit vertraulich um Rat und Hilfe zu bitten, wenn es um Entscheidungen zu ethischen oder rechtlichen Themen geht oder wenn sie in ihrem Arbeitsumfeld auf Verhaltensweisen aufmerksam werden, die sie für schwierig oder bedenklich halten. Nur Geschäfte, die hier bestehen, sind BARTEC Geschäfte. Das Compliance Office schlägt die Brücke zwischen Recht, Gewissen und Kultur.

Unser Verhaltenskodex ist Leitfaden für ein Verhalten, das der Unternehmenskultur der BARTEC Gruppe gerecht wird und diese nachhaltig prägt. Sie basiert auf Integrität, Sicherheit, Respekt und Nachhaltigkeit. Die verbindlichen Verhaltensgrundsätze dienen vor allem dem Schutz unserer Mitarbeitenden, Führungskräfte und der dahinterstehenden Organisationen. Der Verhaltenskodex soll dabei helfen, im Tagesgeschäft, bei strategischen Überlegungen sowie bei Entscheidungsprozessen auftretende ethische und rechtliche Fragen richtig und angemessen zu beantworten. Alle Mitarbeitende sind aufgerufen, die Verhaltensgrundsätze bei der BARTEC Gruppe täglich zu leben.

Die geschäftlichen Beziehungen zu unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern werden von ethischem Verhalten bestimmt. Wir führen unser Unternehmen offen, ehrlich und ethisch verantwortungsvoll. Unser Handeln ist stets von Fairness, gutem Glauben und Integrität geprägt. Wir sagen, was wir meinen, und tun, was wir sagen. Dasselbe erwarten wir von allen Mitarbeitenden und allen Personen, mit denen wir Geschäfte machen.

 

Wir pflegen keine Beziehungen zu Kundinnen und Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern, die unsere Entscheidungen im Namen von BARTEC beeinflussen könnten. Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte müssen vermieden werden.
Unsere Mitarbeitende vermeiden Kollisionen ihrer privaten Interessen mit denen des Unternehmens. In unseren Entscheidungen lassen wir uns nicht von privaten Interessen oder persönlichen Beziehungen leiten. Geschäftsbeziehungen beruhen auf sachlichen Kriterien, dazu gehören Preis, Qualität oder das Bestehen einer gewachsenen, fairen Zusammenarbeit. Beziehungen, aus denen rein persönliche materielle oder immaterielle Vorteile gezogen werden, dürfen einen Vertragsabschluss, die Fortsetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung nicht beeinflussen. BARTEC begrüßt jedes ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeitenden, das mit der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber BARTEC vereinbar ist. Bei privaten Meinungsäußerungen von Mitarbeitenden in der Öffentlichkeit darf nicht der Anschein erweckt werden, es handele sich um die Haltung des Unternehmens.
Sollten Mitarbeitende in einen tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt geraten, ist dieser dem/der Vorgesetzten und/oder dem Compliance Office umgehend anzuzeigen und mit diesen gemeinsam aufzulösen.

Wir treffen unsere Entscheidungen frei und unabhängig, ohne Abhängigkeitsverhältnisse entstehen zu lassen. Wir lassen uns von Lieferanten, Dienstleistern oder Kundinnen und Kunden nicht beeinflussend begünstigen. Im Umgang mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern dürfen materielle oder moralische Abhängigkeiten keine Rolle spielen.


Wir lehnen eine Geschäftspolitik ab, bei der „eine Hand die andere wäscht“. Einladungen von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern zu Veranstaltungen oder Geschäftsessen nehmen wir nur an, wenn ein nachweisbar geschäftlicher Anlass gegeben ist. Die Einladung muss im Verhältnis zu diesem Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern angemessen sein und darf den Rahmen üblicher Gastfreundschaft nicht überschreiten.

Geschenke von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern müssen sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen sowie in Art und Umfang angemessen sein. Einladungen von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern zu deren Veranstaltungen mit überwiegend privatem Charakter sind in genehmigten Ausnahmefällen erlaubt, wenn die maßgeblichen Kosten der Veranstaltung von BARTEC oder dem Mitarbeitenden selbst getragen werden.

Wir verpflichten uns zu Fairness im Wettbewerb. Nur in einem fairen Wettbewerb kann sich der Markt frei entwickeln. Jeder Mitarbeitende der BARTEC Gruppe ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs zu beachten und einzuhalten.


Wo immer BARTEC tätig ist, hält das Unternehmen Kartell- und Handelsgesetze, Gesetze zur Preisbildung, zum Wettbewerbsrecht und zum Verbraucherschutz ein. Die Mitarbeitenden der BARTEC Gruppe müssen sich beim geschäftlichen Umgang mit Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern stets im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen. Das bedeutet, sie dürfen weder Preisabsprachen noch geheime Vereinbarungen über Produktion, Lieferung oder Aufteilung der Märkte treffen. Die Mitarbeitenden der BARTEC Gruppe dürfen sich nicht an unfairen Handelspraktiken beteiligen.


Den Abschluss rechtswidriger Absprachen mit Wettbewerbern tolerieren wir nicht. Auch nur der Anschein unlauterer Absprachen mit anderen Marktteilnehmende ist zu vermeiden. In Zweifelsfällen ist das Compliance Office zurate zu ziehen.

 

Wir verpflichten uns zu Rechtschaffenheit bei unseren geschäftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten. Entscheidungen über Geschäftsabschlüsse mit unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern basieren ausschließlich auf neutral bewertbaren Fakten wie Qualität, Preis und Leistungsfähigkeit. Sie werden nicht durch Geschenke, Spenden, Bestechung oder Korruption gefördert. Die Grundsätze von Ehrlichkeit und Integrität sind bei allen geschäftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten einzuhalten.


Beziehungspflege ist Teil des Geschäftserfolgs. Sie bewegt sich weder in rechtlichen Grauzonen noch wird sie mit unzulässigen Mitteln betrieben. Mitarbeitende von BARTEC nehmen weder direkt oder indirekt Bestechungsleistungen an, noch machen sie selbst ein derartiges Angebot. Bestechung ist eine Straftat im geschäftlichen Verkehr ebenso wie gegenüber Amtsträgern. Im Umgang mit staatlichen Stellen oder Behörden werden keine Zahlungen oder Vorteile versprochen oder gewährt, um Entscheidungen von Beamtinnen und Beamten oder anderen Amtsträgerinnen und Amtsträgern zugunsten von BARTEC zu beeinflussen. Wir machen keine Geschenke, um unsere Stellung im Markt unangemessen zu beeinflussen. Wir nehmen keine Geschenke an, die Auftragsvergaben stimulieren sollen. Geschenke und Zuwendungen, die auf geschäftliche Entscheidungen Einfluss nehmen können, haben zu unterbleiben und dürfen weder angeboten noch gewährt, gefordert oder angenommen werden. Dies gilt auch, wenn durch sie nur der Anschein einer Einflussnahme erweckt werden könnte, und in besonderem Maß für Auftragsanbahnungen und Geschäftsabschlüsse.
Als verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft leistet die BARTEC Gruppe Geld- und Sachspenden für Bildung, Kultur und soziale Anliegen sowie Sport. Die Vergabe von Spenden muss stets transparent sein. Der Empfänger der Spende und der Verwendungszweck müssen bekannt und nachvollziehbar sein.


Untersagt sind Spenden an Einzelpersonen, gewinnorientierte Organisationen und Organisationen, die einen nicht steuerbegünstigten Zweck verfolgen, sowie Spenden auf private Konten und Spenden, die das Ansehen der BARTEC Gruppe schädigen.
Ausgeschlossen sind politische Spenden, und zwar gleichermaßen an Einzelpersonen, Parteien oder andere politische Organisationen. Die BARTEC Gruppe kann für eine Veranstaltung, die von Dritten organisiert wird, Zuwendungen bereitstellen, entweder in Form von Geld oder Sachwerten. Man spricht von Sponsoring, wenn die erbrachten Leistungen mit einer Gegenleistung in Form von Werbung oder Kundenbindungsmaßnahmen verbunden sind. Sponsoring erfordert einen schriftlichen Vertrag, einen seriösen geschäftlichen Zweck, ein angemessenes Verhältnis von Zuwendung und Gegenwert und vollständige Transparenz.


Über Spenden und Sponsorengelder, die über lokal und temporär begrenzte Aktivitäten sowie Kleinspenden hinausgehen, entscheidet ausschließlich die Geschäftsführung der BARTEC Gruppe.

 

Wir respektieren alle nationalen und internationalen Zollgesetze sowie Außenhandels-, Antiterror-, und Embargobestimmungen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Beschränkungen und Verbote des Außen- und Binnenhandels mit bestimmten Waren, Dienstleistungen oder Technologien einzuhalten. Die Handelsverbote und Beschränkungen im Rahmen internationaler Embargos und der internationalen Terrorismusbekämpfung, die auch den Kapital- und Zahlungsverkehr betreffen können, sind zwingend zu beachten. Maßgeblich sind für uns nationale (deutsche) und europäische Exportkontrollbestimmungen.
Können Zweifel an der erlaubten Verwendung oder Weitergabe unserer Produkte nicht beseitigt werden, ist eine Entscheidung durch das Compliance Office sowie die Geschäftsführung herbeizuführen.

 

Alle Mitarbeitenden sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Kundinnen und Kunden der Sicherheit und Qualität unserer Produkte vertrauen können. Die Sicherheit von Produkten und/oder Prozessen hat oberste Priorität. Wir wählen unsere Lieferanten nach der Sicherheit ihrer Produkte und der Einhaltung der Qualitätsstandards aus.

Wir haben professionelle Richtlinien und Programme für Produktsicherheit entwickelt, die auf soliden wissenschaftlichen Prinzipien, praktischen Betriebsverfahren, neuesten Technologien, Mitarbeiterschulungen und Kundenaufklärung basieren.

Die Produkte, die wir verkaufen, erfüllen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben und die Branchenstandards/-richtlinien, sondern übertreffen sie in den meisten Fällen. Jeder Mitarbeitende ist für die Produktsicherheit verantwortlich. Es ist uns ein Anliegen, die Erwartungen unserer Kundinnen und Kunden jederzeit zu erfüllen.

Das materielle und geistige Eigentum der BARTEC Gruppe ist vor Verlust, Diebstahl und Missbrauch zu schützen. Unser Firmenwert basiert auf den Ideen und der Schaffenskraft der Menschen, die sich für den Erfolg der BARTEC Gruppe einsetzen und in der Vergangenheit eingesetzt haben. Erfolgreiches Wissensmanagement hat diesen Mehrwert über viele Jahre fortgeführt. Erfindungen, Patente, Namen und sonstiges Know-how sind ebenso wie unsere Marken von besonderem Wert. Wir schützen diese immateriellen Werte, weil sie für die Zukunft unseres Unternehmens erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Wir verpflichten uns, das materielle und geistige Eigentum Dritter zu respektieren und lehnen rechtswidrige Wege der Informationsbeschaffung ab. Unter Betriebsgeheimnisse fallen alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, aber einen hohen Stellenwert für die BARTEC Gruppe oder ihre Wettbewerber haben, sowie jede Information, über die ausschließlich das Unternehmen verfügt.

 

Wir sind sehr auf den Schutz vertraulicher Informationen bedacht. Betriebsgeheimnisse und Zukunftswissen dürfen nicht ohne rechtliche Absicherung an Dritte weitergeleitet oder gar öffentlich gemacht werden. Zu vertraulichen Informationen zählen u. a. Dokumente, Fakten, Daten und Wissen in Bezug auf Gewinnzahlen, neue Produkte, Ideen für Forschung und Entwicklung, Geschäfts- oder Marketingstrategien, Kunden-Insiderinformationen, Personalangelegenheiten, Investitionen und Beteiligungen, Herstellungsprozesse sowie interne Richtlinien und Verfahren. Kein Mitarbeitender darf geistiges Eigentum der BARTEC Gruppe für seine/ihre eigenen Zwecke missbrauchen. Alle Mitarbeitenden sind aufgefordert, Datenbestände vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und Einsichtmöglichkeiten auf geschäftliche Unterlagen zu vermeiden. IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz genießen einen hohen Stellenwert.

 

Wir respektieren das Eigentum und die Einrichtungen des Unternehmens und behandeln sie mit Sorgfalt. Vermögenswerte und Gelder der BARTEC Gruppe dürfen nicht für ungesetzliche Zwecke verwendet werden.
Produktionsbereiche, Labore, Büros und Arbeitsplätze sind stets sauber und in Ordnung zu halten. Wir verwenden die Ausstattung, die uns vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, z. B. Telefone, Firmenwagen und Computer, in Übereinstimmung mit den lokalen Richtlinien der BARTEC Gruppe.Computer, die Mitarbeitenden vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, sowie die auf Computern gespeicherten Daten sind Eigentum der BARTEC Gruppe. Die unangemessene Nutzung von Computern ist nicht gestattet. Die persönliche Nutzung sollte angemessen sein und auf ein Minimum beschränkt werden.

 

Eine transparente, zeitnahe und zuverlässige interne wie externe Kommunikation ist ein bedeutender Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Fehlinformationen von Mitarbeitenden und Kolleginnen und Kollegen, der allgemeinen Öffentlichkeit, des Marktes und unserer Kunden sind für uns nicht akzeptabel.
Kundinnen und Kunden sollen in geeigneter Weise Zugang zu den Informationen erhalten, die für eine vernünftige Geschäftsentscheidung erforderlich sind. Diese kann beispielsweise durch allgemeine schriftliche Produktinformationen oder durch Vertriebsmitarbeitende erfolgen. Kundenbeschwerden nimmt BARTEC sehr ernst und bearbeitet sie umgehend und fair.
Alle Informationen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sind wahrheitsgemäß. Fehlerfreie Qualität ist unser Anspruch. Unsachgemäße, missverständliche, unvollständige oder unbedachte Äußerungen können falsch ausgelegt, missbraucht oder aus dem Zusammenhang gerissen werden und so beträchtlichen Schaden verursachen. Auch die Kommunikation via E-Mail und neue Medien hat deshalb auf korrekte Art und Weise zu erfolgen. Grundsätzlich dürfen Informationen an die Öffentlichkeit nur über autorisierte Mitarbeitende erfolgen. Wer öffentlich als Vertretende von BARTEC auftritt, ohne autorisiert zu sein, handelt als Privatperson.
Bei Anfragen von Ermittlungsbehörden (z.B. Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft), ist sofort das Compliance Office einzubeziehen.

 

Wesentliche Geschäftsprozesse werden angemessen in der Buchführung dokumentiert. Die eingesetzten Systeme stellen sicher, dass rechnungslegungsrelevante Informationen der Geschäftsvorgänge vollständig und richtig erfasst werden. Eine vollständige, klare und nachvollziehbare Beleg- und Aktenführung ist für uns daher eine Selbstverständlichkeit. Aufzeichnungen und Akten sind so zu führen, dass Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer und Finanzbehörden jederzeit deren Systematik und Inhalte nachvollziehen können. Unsere Prozesse sind so transparent und strukturiert, dass andere Mitarbeitende sie immer fortführen können. Gesetzliche und interne Aufbewahrungspflichten sind einzuhalten. Unterlagen, die im Zusammenhang mit behördlichen oder gerichtlichen Verfahren stehen, dürfen nicht vernichtet werden. Jede Dokumentation muss formal korrekt und inhaltlich stimmig erfolgen, so dass sie im Bedarfsfall auch Dritten vorgelegt werden kann.

 

Das Verhalten eines jeden Mitarbeitenden prägt die Wahrnehmung von BARTEC in der Öffentlichkeit. Daher fordern wir ein angemessenes und respektvolles Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitenden von Lieferanten und Kundinnen und Kunden sowie anderen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern.

 

Wir verpflichten uns zu einem respektvollen Umgang miteinander. Unsere Mitarbeitenden sind das Fundament für den Erfolg von BARTEC. Damit sich ihre Stärken entfalten können, schaffen wir ein Arbeitsumfeld, das diese Wertschätzung lebt und Integrität fördert.
Wir tolerieren weder Diskriminierung noch Belästigungen. Unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit zählen für uns Leistungen und partnerschaftliches Verhalten. Ungeachtet politischen Engagements, Religion, körperlicher Konstitution oder sexueller Identität beurteilen wir die Arbeitsergebnisse objektiv. Aus diesem Grund haben Verleumdungen, Einschüchterungen, Drohungen und Schuldzuweisungen bei uns keinen Platz. Fairness, Respekt, Teamgeist und Offenheit prägen unsere Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeitenden. Diese Grundsätze gelten auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern. Wir respektieren und fördern Arbeitnehmerrechte und verfolgen einen partnerschaftlichen und lösungsorientierten Umgang mit unseren Mitarbeitenden.
Wir fördern gezielt bereichs- und länderübergreifende Zusammenarbeit. Die entscheidenden Kriterien für die Auswahl und Förderung unserer Mitarbeitenden sind Leistung, Entwicklungsfähigkeit und persönliche Qualifikation jeder bzw. jedes Einzelnen. Wir setzten uns für eine Kultur des Lernens ein, in der sachorientiertes Feedback von allen Beteiligten gewünscht und geschätzt wird, persönliche Angriffe aber abgelehnt werden.

 

Wir verhalten uns stets professionell und angemessen. Unsere Arbeit erfordert klares Denken und häufig schnelle Reaktionen; die Sicherheit von Kolleginnen und Kollegen und Verbraucherinnen und Verbrauchern hängt davon ab. Alkohol, Drogen und übermäßige Medikamenteneinnahme schränken die Leistungsfähigkeit von Personen ein. Wir befolgen strikt die Arbeitsplatzrichtlinien für Rauchen sowie für Alkohol- und Drogenkonsum.

 

Die BARTEC Gruppe fördert ein sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten, um das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen, ihre Vermögenswerte zu bewahren, Geschäftskontinuität sicherzustellen und öffentliches Vertrauen aufzubauen. Sämtliche Unternehmen der BARTEC Gruppe haben sich zu einer sicheren und produktiven Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeitende verpflichtet. Sicherheit ist besonders wichtig in Produktionsbereichen, für die eigene Sicherheitsvorschriften gelten. Für jeden Arbeitsplatz wurden Sicherheitsregeln ausgearbeitet, die befolgt werden müssen. Die Unternehmen der BARTEC Gruppe halten alle geltenden Gesetze für Gesundheit und Sicherheit ein; häufig erfüllen sie sogar strengere Kriterien als vorgeschrieben.

 

Wir beachten die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wir verurteilen scharf Zwangsarbeit, Kinderarbeit und alle Praktiken, bei denen Menschen ausgebeutet oder gefährlichen Bedingungen ausgesetzt werden.
Wir halten uns strikt an die geltenden Gesetze, die das Beschäftigungsmindestalter und die sonstigen Beschäftigungsbedingungen regeln. Das Beschäftigungsmindestalter bei der BARTEC Gruppe entspricht der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation bzw. dem von der lokalen Gesetzgebung vorgeschriebenen Alter, falls dieses höher ist.

 

Wir verpflichten uns zu nachhaltigem Unternehmertum. Wir befolgen die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Umweltschutz. Wir engagieren uns für die Verbesserung der Umweltleistung, indem wir den Transfer von Know-how, Best Practices und Technologie unterstützen. Wir sind bestrebt, die Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Dieses Ziel erreichen wir durch den sparsamen Umgang mit Energie- und Wasserressourcen, einen sorgsamen Umgang mit Verbrauchsmitteln im Arbeitsalltag, die Überwachung der Luftverschmutzung, den begrenzten Einsatz von Verpackungen sowie minimale Abfallerzeugung.

 

Im Fokus unserer sozialen Verantwortung stehen neben den Parteien in unserer Lieferkette sämtliche Aspekte, die durch unsere Geschäfte berührt werden. Durch die Interaktion mit den jeweiligen Parteien (Lieferanten, Kundinnen und Kunden, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Mitarbeitenden sowie dem Gemeinwesen) stellen wir sicher, dass die sozialen Aktivitäten der BARTEC Gruppe Verbesserungen (unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen) wirksam unterstützen und sowohl für das Unternehmen als auch für die Gemeinschaft von Vorteil sind. Wir erfassen Daten über Umweltauswirkungen und Leistung, legen Überwachungsprinzipien fest und überprüfen regelmäßig die Fortschritte. Wir verlangen von unseren Lieferanten die systematische Verbesserung der sozialen, umweltbezogenen und ethischen Qualität ihrer Produkte und Produktion und unterstützen sie in ihren diesbezüglichen Bemühungen.

 

Mann geht von einer Reihe von Verkehrskegeln weg, wobei ein Kegel verlegt wurde

Hinweisgebersystem („Whistleblowing“)

Welche Meldewege gibt es?

Das Ansehen, welches wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden, Gesellschafterinnen und Gesellschaftern und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, bei unseren Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit mit viel Engagement erarbeitet haben, kann schon durch einzelne Regelverstöße großen Schaden nehmen. Deshalb sind zuverlässige Meldewege unerlässlich für effektive Compliance, weil diese dazu beitragen, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird. Nur dann können mögliche Regelverstöße umfassend untersucht und aufgeklärt werden.

Um von möglichen Regelverstößen Kenntnis zu erlangen, stellen wir internen und externen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern verschiedene Meldewege zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, sich vertraulich an Vorgesetzte und Führungskräfte zu wenden, das Compliance Office anzusprechen oder anzuschreiben sowie das zur Verfügung gestellte Hinweisgebersystem der Firma Safecall zu nutzen, auf Wunsch auch anonym.

 

Vorgesetzte / Führungskräfte

Mögliche Regelverstöße können direkt an Vorgesetzte und Führungskräfte gemeldet werden.

Das Compliance Office

Unsere Mitarbeitenden des Compliance Office stehen Ihnen gerne persönlich, telefonisch (+49 1636 597 316), oder unter compliance(at)bartec.com für etwaige Meldungen von Regelverstößen zur Verfügung.

Compliance-Hinweisgebersystem („Whistleblowing Service“)

Verantwortungsvolles Handeln bedeutet rechtmäßiges Handeln, und es bedeutet auch ethisches Handeln. Die BARTEC Gruppe will das Vertrauen, das Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Gesellschafterinnen und Gesellschafter und Mitarbeitende sowie andere Stakeholder in uns setzen, rechtfertigen. Integrität und Transparenz unserer Geschäftsabläufe haben höchste Priorität.

Deshalb ist es notwendig, dass die BARTEC Gruppe Kenntnis von etwaigen Regelverstößen erlangt.

Für Hinweise auf mögliche Regelverstöße ist das Compliance-Hinweisgebersystem „Safecall“ ein gesicherter Meldeweg. Dort können rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr, Hinweise in vielen Sprachen abgegeben werden. Dies kann online oder telefonisch erfolgen. Sollte der Wunsch bestehen, dann können Sie Ihren Hinweis auch anonym abgeben.

An „Safecall" können sich BARTEC Mitarbeitende und Führungskräfte, Kundinnen und Kunden, Lieferanten und andere Stakeholder unseres Unternehmens wenden. „Safecall“ wird von einem unabhängigen Betreiber betreut. Die Daten werden in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen auf geschützten Servern gespeichert. Wichtig ist: Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch das Compliance Office der BARTEC Gruppe.

BARTEC interne Hinweisgebende sind durch die Hinweisgeber-Richtlinie geschützt. Diese verbietet es, Meldungen, die im guten Glauben und nach bestem Wissen abgegeben wurden, unsererseits zu sanktionieren. Bitte beachten Sie, dass das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen in vielen Ländern strafbar ist.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit eingegangenen Meldungen erhalten Sie auf der Eingangsseite des „Safecall“ Hinweisgebersystems.

FAQ Hinweisgebersystem („Whistleblowing“)

Warum soll ich einen Hinweis abgeben?

Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen, die die BARTEC Gruppe gefährden. Durch Ihren Hinweis auf mögliche Regelverstöße helfen Sie, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken, damit BARTEC handeln kann, möglichst noch bevor ein Schaden entsteht. Damit leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zum nachhaltigen Erfolg von BARTEC sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen.

 

Sie können sämtliche Ihnen bekannte mögliche Regelverstöße melden. Darunter fallen beispielsweise: Unethisches Verhalten, Korruption, Umweltverstöße, Verstöße gegen die Produktkonformität, Betrug oder Kartellrechtsverstöße.

 

Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie mögliche Regelverstöße über Safecall bekannt machen können. Sie können Safecall kostenfrei telefonisch, via E-Mail oder über die Safecall Webseite unter Nutzung der Online-Formulare erreichen.


Sollten Sie die möglichen Regelverstöße per Telefon melden, werden Sie aufgefordert, Ihr Anliegen detailliert zu erläutern. Dabei fertigt der Empfänger bzw. die Empfängerin Notizen und stellt ggf. Verständnisfragen. Im Anschluss fertigt der oder die Safecall Mitarbeitende einen schriftlichen Bericht und bringt diesen dem Compliance Office der BARTEC Gruppe zur Kenntnis. Oder Sie senden eine E-Mail an die unten genannte E-Mail-Adresse. Darüber hinaus können Sie auch das auf der Webseite von Safecall zur Verfügung gestellte Online-Formular, welches in vielen Sprachen angeboten wird, nutzen.

Sie können mögliche Regelverstöße anonym melden. Die Anrufe werden nicht aufgezeichnet; vielmehr wird handschriftlich Ihre Meldung aufgenommen.

 

Nach Eingang Ihrer Meldung wird diese an das Compliance Office übersandt. Das Compliance Office prüft die möglichen Regelverstöße und trifft geeignete Maßnahmen, um die begangenen Regelverstöße aufzudecken, abzustellen und ggf. zu ahnden.

Unabhängig über welchen Meldeweg Sie melden, erhalten Sie nach Eingang Ihrer Meldung innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Sofern Sie Safecall oder parallel eingerichtete Meldekanäle an den jeweiligen Standorten nutzen, wird die Meldung sodann an das Compliance Office übersandt. Das Compliance Office prüft die möglichen Regelverstöße und trifft geeignete Maßnahmen, um die begangenen Regelverstöße aufzudecken, abzustellen und ggf. zu ahnden.

Innerhalb von spätestens drei Monaten ab Bestätigung des Eingangs der Meldung werden Sie über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert. Folgemaßnahmen können beispielsweise sein: die Einleitung interner Nachforschungen, Maßnahmen zur Behebung des Problems, Verweis auf andere Kanäle oder Verfahren bei Meldungen, Abschluss des Verfahrens mangels Beweise oder aus anderen Gründen oder auch die Befassung einer zuständigen Behörde.

Die angefertigte Dokumentation über die Meldung wird in der Regel nach drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

 

BARTEC Mitarbeitende sind über die Hinweisgeber-Richtlinie geschützt. Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die nach bestem Wissen einen Hinweis auf einen möglichen Regelverstoß bekannt gemacht hat, sind strikt untersagt. Sollten jedoch wissentlich falsche oder irreführende Informationen gemeldet worden sein, ist mit Konsequenzen zu rechnen.

 

Telefon: Kostenfreie Hotline - Die Telefonnummern finden Sie auf der Safecall Website 
Online: www.safecall.co.uk/report
Mail: bartec(at)safecall.co.uk

 

Darüber hinaus gibt es alternative externe Meldeverfahren an Behörden, Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union.

Alternative externe Meldestellen:

  • beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de)
  • bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de)
  • beim Bundeskartellamt (www.bundeskartellamt.de)
  • in den jeweiligen Bundesländern 
  • der Europäischen Kommission
  • des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung,
  • der Europäischen Agentur für Sicherheit des Seeverkehrs,
  • der Europäischen Agentur für Flugsicherheit,
  • der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
  • der Europäischen Arzneimittel-Agentur.

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