Die Ökodesign-Verordnung 2019/2020/EU, die im Jahr 2021 in Kraft trat, hat die Nutzung von Leuchtstoffröhren auf dem EU-Markt stark eingeschränkt. Zu diesem Zeitpunkt waren Beleuchtungskörper in explosionsgefährdeten Bereichen in Ausnahmefällen zwar noch zugelassen, doch der Umstellungsprozess auf LED-Technologie wurde durch die Änderung stark beschleunigt. Mit der jüngsten Aktualisierung der RoHS-Richtlinie wird die Ausnahmeregelung für den Quecksilbergehalt in Leuchtstoffröhren am 24.08.2023 auslaufen, was bedeutet, dass diese ausnahmslos nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen.
Auch wenn diese Regelung nur quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren betrifft, so ist doch mit einer Angebotsverknappung zu rechnen, die voraussichtlich zu Betriebsunterbrechungen und einer umfassenden Umstellung auf LED-Leuchtmittel führen wird. BARTEC möchte deshalb seine Kunden dazu ermutigen, dem Trend zu folgen, Energie zu sparen und nachhaltige Produkte zu verwenden.
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