| Befestigung | Gewindebohrungen, in die Durchführungen mit Einschraubgewinde geschraubt werden, müssen den Mindestanforderungen EN 60079-0, Abschnitt 5.3 entsprechen. Diese LWLD sind zum Einbau in elektrische Betriebsmittel der Kennzeichnung druckfeste Kapselung „d“ der Gruppen IIA, IIB, und IIC geeignet. |
|---|---|
| Energie | Ex d II: max. 35 mW/ 5 mW/mm² Ex d I: max. 150 mW/ 20 mW/mm² |
| Anschluss | max. Anzahl der Lichtwellenleiter: 47 Adern Hülsengröße: metrisch: M16 x 1,5 bis M48 x 1,5 steckbar: ∅ 22 mm bis ∅ 40 mm Hülsenmaterial: Metall, blank, lackiert oder galvanisiert |
ATEX:
Ex II 2G Ex db IIC Gb
Ex I M2 Ex db I Mb
IECEx:
Ex db IIC Gb
Ex db I Mb
Betriebstemperatur (Ts):
-55 °C bis +105 °C
(-67 °F bis +221 °F)
in Abhängigkeit zum verwendeten LWL-Kabel
(Temperaturbereiche gelten für die „feste Verlegung“ der Kabel)
Die Lichtwellenleiter-Durchführung (LWLD) wird verwendet für optische Übertragungsstrecken im explosionsgefährdeten Bereich, die in einen Raum der Kennzeichnung „druckfeste Kapselung“ hineinführen. Die Lichtwellenleiter sind auch mit Steckverbinder lieferbar.
Der Lichtwellenleiter – auch Faser genannt – besteht aus Glas und ist widerstandsfähig gegenüber mechanischen, klimatischen, chemischen und elektromagenetischen Einflüssen. Der Lichtwellenleiter überträgt vorzugsweise Signale mit Hilfe elektromagnetischer Wellen im Bereich optischer Frequenzen.
Die Übertragungseigenschaften sind durch Art und Aufbau des Lichtwellenleiters bestimmt.